Saturday 28 January 2017

Eu Emissions Trading System (Eu Ets) Direktive

Fragen und Antworten zum Vorschlag zur Revision des EU-Emissionshandelssystems (EU-EHS) Brüssel, 15. Juli 2015 Siehe auch: Pressemitteilung. Transformation des europäischen Energiesystems - Energiepaket für die Kommission (15. Juli 2015) 1. Warum hat die Kommission heute eine Revision des EU-EHS vorgeschlagen? Die Europäische Kommission hat einen Legislativvorschlag zur Überarbeitung des EU-Emissionshandelssystems (ETS) vorgelegt Mit dem von den EU-Staats - und Regierungschefs im Oktober 2014 vereinbarten klima - und energiepolitischen Rahmenkonzept. Der Vorschlag ist ein wesentlicher Bestandteil der Arbeiten zur Erreichung einer robusten Energie-Union mit einer zukunftsorientierten Klimapolitik, die eine oberste politische Priorität der Juncker-Kommission darstellt Februar 2015. Dies ist der erste Schritt, um das Ziel der EU, die Treibhausgasemissionen um mindestens 40 im Inland bis 2030 zu reduzieren, als Teil seines Beitrags zum neuen globalen Klimaabkommen, das in Paris im Dezember verabschiedet werden soll, zu erreichen. Dieser Vorschlag sendet eine starke Botschaft an die internationale Gemeinschaft in einem kritischen Moment, wenn andere wichtige Akteure wie G7 und China haben auch ihre feste Entschlossenheit gezeigt. Das EU-EHS ist der größte Kohlenstoffmarkt der Welt. Der heutige Vorschlag soll sicherstellen, dass das EU-EHS der Eckpfeiler der EU-Klimapolitik nach wie vor der effizienteste Weg ist, die Emissionen in den kommenden zehn Jahren zu senken. Sie kann damit auf die Erfahrungen von Unternehmen und Behörden aus dem ersten Jahrzehnt ihrer Umsetzung aufbauen. Das EU-EHS sollte auch andere internationale Partner wie China anregen, die CO2-Preise als kostengünstigen Treiber für eine allmähliche, aber nachhaltige Entkarbonisierung ihrer Volkswirtschaften zugunsten künftiger Generationen zu nutzen. Ambitioniertes Klimaschutz schafft Geschäftsmöglichkeiten und eröffnet neue Märkte für kohlenstoffarme Technologien. Der heutige Vorschlag bestätigt, dass Klimaschutz und Wettbewerbsfähigkeit Hand in Hand gehen. Das überarbeitete EU-Emissionshandelssystem wird stärkere Anreize für Innovationen bieten und weiterhin dafür sorgen, dass die europäischen Industrien auf den internationalen Märkten wettbewerbsfähig bleiben. Zusätzliche Mittel aus dem EU-EHS werden für kohlenstoffarme Innovationen erstmals auch für energieintensive Industrie und für die Modernisierung der Energiesysteme in Mitgliedstaaten mit niedrigem Einkommen zur Verfügung gestellt. Dies wird die Aufnahme von erneuerbaren Energieträgern und anderen kohlenstoffarmen und energieeffizienten Technologien, die neben der Dekarbonisierung weitere wichtige Ziele der Energie-Union sind, weiter anregen. Schließlich wird ein überarbeitetes EU-EHS auf der Grundlage der kürzlich vereinbarten Marktstabilitätsreserve das Funktionieren des Energiebinnenmarktes verstärken und bessere langfristige Preissignale für Investitionen bereitstellen. Der heutige EU-EHS-Vorschlag wird daher zu einem funktionierenderen europäischen Strommarkt beitragen, der das beste Mittel ist, um Elektrizität den privaten Verbrauchern und Branchen möglichst kostengünstig zu liefern. 2. Wie wird die Revision den EU-Bürgern, der Industrie und den Mitgliedstaaten zugute kommen? Die vorgeschlagene Revision bietet zahlreiche ökologische und ökonomische Vorteile. Es wird dazu beitragen, den Klimawandel anzugehen, indem die Anstrengungen der EU zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen zunehmen. Senkung der Emissionen reduziert auch die Luftverschmutzung, zugunsten der Gesundheit der Bürger. Außerdem macht es Europa weniger abhängig von importierten fossilen Brennstoffen. Dieser Vorschlag befürwortet ein stärkeres und besser funktionierendes EU-EHS, das dazu beiträgt, die EU auf eine kohlenstoffarme Wirtschaft aufzubauen. Es bringt bedeutende Chancen für Wirtschaft und Industrie, sich von neuen Technologien und Märkten zu entwickeln und davon zu profitieren, Innovationen zu unterstützen und neue Möglichkeiten für Arbeitsplätze und Wachstum zu schaffen. Der Vorschlag unterstützt auch den kohlenstoffarmen Übergang, indem mehr Mittel bereitgestellt werden, um den Investitionsbedarf in Mitgliedstaaten mit niedrigem Einkommen zu decken. Gleichzeitig erkennt die Kommission an, dass es für einige Unternehmen, die dem internationalen Wettbewerb ausgesetzt sind, Risiken geben können, solange in anderen großen Volkswirtschaften keine vergleichbaren Klimaanstrengungen unternommen werden. Deshalb enthält der Vorschlag auch Schutzmaßnahmen für die internationale Wettbewerbsfähigkeit der energieintensiven EU-Industrie. Im Mittelpunkt steht die Verringerung des Verwaltungsaufwands. Nach dem Vorschlag werden die Mitgliedstaaten auch weiterhin kleine Emittenten aus dem EU-EHS ausschließen können, darunter kleine und mittlere Unternehmen mit niedrigen Emissionen, sofern sie gleichwertigen Maßnahmen unterliegen. 3. Wie kann die EU-EHS-Revision zu internationalen Klimaschutz beitragen Die EU-Emissionsminderungen werden ein wichtiger Beitrag zu den internationalen Bemühungen sein, die globale durchschnittliche Temperaturerhöhung auf unter 2C im Vergleich zu vorindustriellen Ebenen zu begrenzen. Das wirtschaftsweite Ziel von mindestens 40 zeigt, dass sich die EU weiterhin verpflichtet hat, einen ehrgeizigen globalen Klimaschutz mit rechtsverbindlichen Verpflichtungen aller Parteien in Paris im Dezember zu sichern. Der heutige Vorschlag setzt diese Bemühungen fort, indem er den ersten der wichtigsten Schritte bei der Umsetzung dieses ehrgeizigen Emissionsreduktionsziels vorstellt. Die in Paris zu beschließenden Beschlüsse sollen die Klimafinanzierung, den Technologietransfer und den Kapazitätsaufbau für anspruchsberechtigte Parteien, insbesondere jene mit den geringsten Kapazitäten, mobilisieren. Die Klimaschutzfinanzierung im öffentlichen Sektor wird nach 2020 auch weiterhin eine wichtige Rolle bei der Mobilisierung der Ressourcen spielen. Im Vorgriff auf diese Beschlüsse fordert der heutige Vorschlag die Mitgliedstaaten auf, einen Teil ihrer EU-ETS-Auktionsumsätze zur Finanzierung von Klimaaktionen in Ländern außerhalb der EU zu nutzen Maßnahmen zur Anpassung an die Auswirkungen des Klimawandels. Es obliegt den Mitgliedstaaten, einen Teil dieser Einnahmen aus dem System des Emissionshandels zugunsten der Klimaschutzmaßnahmen in Drittländern, einschließlich der Entwicklungsländer, zu nutzen. 4. Wie wird sich die ETS-Revision auf den Gesamtbetrag der Zertifikate auswirken Die Gesamtmenge der Zertifikate wird ab 2021 jährlich um 2,2 gesenkt. Seit 2013 werden die EU-EHS-Zertifikate hauptsächlich durch Versteigerung durch die Mitgliedstaaten versteigert. Während der laufenden Handelsperiode (2013 bis 2020) werden 57 der gesamten Zertifikate versteigert, während die übrigen Zertifikate für die kostenlose Zuteilung verfügbar sind. Der Anteil der zu versteigernden Zertifikate wird nach 2020 gleich bleiben. Die Einnahmen aus der Versteigerung bieten den Mitgliedstaaten Finanzmittel, die für verschiedene Aktionen, wie z. B. Programme für erneuerbare Energien, verwendet werden können. Sie können auch auf sozialpolitische Maßnahmen angewendet werden, um einen gerechten und gerechten Übergang zu einer kohlenstoffarmen Wirtschaft für Unternehmen, ihre Arbeiter und Verbraucher zu unterstützen und zusätzlich internationale Klimaschutzmaßnahmen in Drittländern einschließlich der Entwicklungsländer zu unterstützen. 5. Wie wird das System der kostenlosen Zuteilung nach 2020 verbessert? Da die Gesamtzahl der Zertifikate begrenzt und sinkend ist, muss das System der freien Zuteilung überarbeitet werden, um die verfügbaren Zertifikate effektiv und effizient zu verteilen. Die vorgeschlagenen Änderungen zielen darauf ab, die Notwendigkeit eines Korrekturfaktors1 zu minimieren und die Vorhersehbarkeit für Unternehmen sicherzustellen. Die Zuteilung freier Zertifikate richtet sich auf die Sektoren mit dem höchsten Risiko, ihre Produktion außerhalb der EU zu verlagern. Die grundlegende Architektur wird nach 2020 bestehen bleiben, während einzelne Elemente im Einklang mit der Vereinbarung der EU-Staats - und Regierungschefs im Oktober 2014 verbessert werden: Die Benchmarkwerte werden aktualisiert, um den technologischen Fortschritt in den verschiedenen Sektoren zu erfassen. Die derzeitigen Werte werden auf der Grundlage der Daten von 2007-2008 bestimmt und spiegeln nicht den Stand der Technik nach 2020 wider. Produktionsdaten - das System wird flexibler sein, indem man die Produktionssteigerungen oder - abnahmen besser berücksichtigt und die Menge an freier Zuteilung entsprechend anpasst. Für neue und wachsende Anlagen wird eine bestimmte Anzahl freier Zertifikate vorgesehen. CO2-Leckagen, wie derzeit, jenseits von 2020, werden alle wichtigen Industriesektoren mit der Gefahr von CO2-Leckagen in Betracht gezogen. Indirekte CO2-Kosten 2 Die Mitgliedstaaten werden ermutigt, die Auktionseinnahmen zu verwenden, um eine Entschädigung im Einklang mit den Beihilfevorschriften zu gewähren. 6. Wie wird das EU-Emissionshandelssystem eine CO2-arme Innovation unterstützen Ein Innovationsfonds soll zur Unterstützung von Investitionen in erneuerbare Energien, CO2-Abscheidung und - speicherung (CCS) und kohlenstoffarmer Innovation in der energieintensiven Industrie geschaffen werden. Rund 400 Millionen Zertifikate, die bis zu 10 Mrd. Euro ausmachen, werden ab 2021 für diesen Zweck reserviert. Darüber hinaus werden weitere 50 Millionen der nicht zugeteilten Zertifikate3 von 2013-2020 aufgegeben, um zu ermöglichen, dass der Innovationsfonds vor 2021 beginnt und Projekte zur Unterstützung bahnbrechender Technologien in der Industrie umfasst4. Der Innovationsfonds baut auf dem Erfolg des bestehenden Förderprogramms auf, um kohlenstoffarme Innovationen zu unterstützen, wobei der Erlös von 300 Millionen Zertifikaten in den Jahren 2013-2020 (so genannter NER 300) verwendet wird. 7. Was sind die Ziele des Modernisierungsfonds Das Ziel des Modernisierungsfonds ist es, die Mitgliedstaaten mit niedrigem Einkommen zu unterstützen, um den hohen Investitionsbedarf hinsichtlich der Energieeffizienz und der Modernisierung ihrer Energiesysteme zu decken. Zwischen 2021 und 2030 werden 2 der Zertifikate, insgesamt 310 Millionen Zertifikate, zur Schaffung des Fonds aufgegeben. Alle Mitgliedstaaten werden zu dem Fonds beitragen, der zehn Mitgliedstaaten mit einem Pro-Kopf-BIP von weniger als 60 des EU-Durchschnitts (2013) zugute kommen wird. Förderfähig sind Bulgarien, Kroatien, die Tschechische Republik, Estland, Ungarn, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien und die Slowakei. Die ETS-Richtlinie sollte eine Governance-Struktur für den Modernisierungsfonds einführen, an der die Mitgliedstaaten, die Europäische Investitionsbank und die Kommission beteiligt sind. 8. Wie wirkt sich die EU-EHS-Änderung auf die Marktstabilitätsreserve aus Die jüngste Vereinbarung über die Marktstabilitätsreserve (MSR) ermöglicht es, dass nicht zugeteilte Zertifikate auf den MSR im Jahr 2020 übertragen werden. Unter dieser Regel schätzen Analysten, dass etwa 550 bis 700 Millionen Zertifikate zulässig sind Im Jahr 2020 auf den MSR übertragen werden. Auf Ersuchen des Parlaments und des Rates, die Verwendung nicht zugeteilter Zertifikate nach 2020 zu prüfen, schlägt die Kommission vor, 250 Millionen nicht zugeteilte Zertifikate von 2013 bis 2020 zu verwenden, um eine Reserve für neue und wachsende Anlagen zu schaffen. 9. Gab es eine öffentliche Konsultation zu diesem Vorschlag, waren die Mitgliedstaaten, die Industrievertreter, die NGOs, die Forschungs - und wissenschaftlichen Einrichtungen, die Gewerkschaften und die Bürger in verschiedenen Stadien der Entwicklung dieses Vorschlags beteiligt. Im Jahr 2014 wurden umfangreiche Stakeholder-Konsultationen zu verschiedenen technischen Aspekten des EU-EHS durchgeführt. Die Kommission erhielt mehr als 500 Beiträge, die bei der Vorbereitung dieses Vorschlags berücksichtigt wurden. Nach diesen Konsultationen und der Analyse der EU-Klimaschutzziele für das Jahr 2030 führte die Kommission eine Folgenabschätzung der EU-EHS-Revision durch, die auch heute veröffentlicht wird (Dokumentation). Der Legislativvorschlag wurde dem Europäischen Parlament und dem Rat zur Annahme vorgelegt sowie dem Wirtschafts - und Sozialausschuss und dem Ausschuss der Regionen zur Stellungnahme vorgelegt. Die Kommission wird mit diesen Institutionen zusammenarbeiten, um diese Rechtsvorschriften durchzusetzen. Bürger und Stakeholder können sich in den nächsten acht Wochen zu diesem Vorschlag äußern. Diese werden in die legislative Debatte eingeleitet und dem Europäischen Parlament und dem Rat vorgelegt. Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte den zusätzlichen Fragen auf der Website der DG Clima. Siehe auch Infografik im Anhang zu diesem Merkblatt. 1 Der sektorübergreifende Korrekturfaktor verringert die Freizügigkeit quer durch alle Sektoren, wenn der Anspruch auf Freibeträge höher ist als der verfügbare Betrag. 2 Indirekte CO2-Kosten entstehen vor allem bei stromintensiven Industrien, da die CO2-Kosten im Strompreis weitergegeben werden. 3 Nicht zugeteilte Zertifikate sind diejenigen, die ursprünglich für die kostenlose Zuteilung vorgesehen waren, aber nicht aufgrund von Unternehmensschließungen oder Produktionseinschränkungen zugeteilt wurden. 4 Zum Beispiel Carbon Capture - und Use-DemonstrationsprojekteCopyright 2012 von der International Carbon Action Partnership (ICAP). Alle Rechte vorbehalten. Der Inhalt der ICAP-ETS-Karte ist urheberrechtlich geschützt. Sie sind berechtigt, den urheberrechtlich geschützten Inhalt dieser Website unter folgenden Bedingungen zu betrachten, herunterzuladen, zu drucken und zu verbreiten: Jede Vervielfältigung, ganz oder teilweise, muss der International Carbon Action Partnership (ICAP) einen Copyright-Hinweis enthalten. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an infoicapcarbonaction. Entwickelt und entworfen von Lucid. Berlin Die Anfangsdaten vom Dezember 2012 wurden vom ICAP-Sekretariat für ICAP-Länder und von Ecofys für Nicht-ICAP-Länder erstellt. Seither hat das ICAP-Sekretariat die Daten für die ICAP - und Nicht-ICAP-Jurisdiktionen kontinuierlich aktualisiert. Die Informationen, die in der ICAP ETS Map zusammengestellt werden, basieren auf offiziellen und öffentlichen Informationen, so weit wie möglich und konzentriert sich auf Cap-and-Trade-Systeme für Treibhausgasemissionen. Die ETS-Karte will daher nicht alle Klimapolitikinstrumente überwachen. Diese Website präsentiert Zwischenergebnisse eines kontinuierlichen Arbeitsprozesses. Obwohl die darin enthaltenen Informationen mit größtmöglicher Sorgfalt zusammengestellt werden, können ICAP und Ecofys nicht für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der bereitgestellten Informationen haftbar gemacht werden. Bitte beachten Sie den Impressum auf der Website der Internationalen Carbon Action Partnership bezüglich Links zu externen Websites, Haftung und Datenschutzbestimmungen. Internationale Kohlenstoff-Aktionspartnerschaft Kthener Strae 2 D-10963 Berlin Deutschland Copyright copyright 2016 Internationale Carbon Action Partnership (ICAP)


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